Abgastest

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Wir bieten mit unserem zertifizierten Abgaswartungstester die Überwachung der Abgasemissionen an. Dies ist eine wichtige Funktion der Umweltsensibilisierung der Autofahrer und deren Umwelt.

 

Welche Fahrzeuge müssen den Abgastest erfüllen?

Seit 1.1.2013 gilt das erleichterte Abgaswartungsgesetzt.
Grundsätzlich kann man sagen dass Fahrzeuge die mindestens Euro3 und ein OBD, On Board Diagnose System, haben nicht geprüft werden müssen. Welche FZ das genau betrifft kann kann man hier nachlesen.

 

Keine Abgaswartungspflicht bei folgenden Fahrzeugen

  • Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h sowie schwere Motorwagen mit Fremdzündungsmotor;
  • landwirtschaftliche Arbeitskarren;
  • vor dem 1. Januar 1976 erstmals zugelassene Motorwagen;
  • Fahrzeuge von Haltern, die diplomatische oder konsularische Vorrechte geniessen.

 

Hinweis:
Das Vorhandensein eines OBD-Systems alleine bedeutet noch nicht, dass das Fahrzeug automatisch von der Abgaswartungspflicht befreit ist. Massgebend sind die gesetzlichen Bedingungen die im Fahrzeugausweis im Feld 72 stehen.

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